Kindschaftsrecht

Kindschaftsrecht
Kindschaftsrecht,
 
die Rechtsvorschriften, die die rechtliche Stellung des Kindes regeln. Eine völlige Neuordnung des Kindschaftsrechts brachte das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. 12. 1997, in Kraft seit 1. 7. 1998. Die Reform dient u. a. dem Ziel, rechtliche Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern, die in Teilbereichen noch bestehen, so weit wie möglich abzubauen. Die Sondervorschriften im Erbrecht für nichteheliche Kinder wurden durch Gesetz vom 16. 12. 1997, in Kraft ab 1. 4. 1998, beseitigt. Die gesetzliche Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder wurde abgeschafft und durch eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes ersetzt. Die Regelungen zur Abstammung im BGB (§§ 1591-1600 e) wurden neu gefasst und für eheliche und nichteheliche Kinder weitgehend vereinheitlicht. Das Recht der elterlichen Sorge steht Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, auf Wunsch gemeinsam zu (wenn sie entsprechende öffentlich beurkundete Sorgeerklärungen abgeben).

Universal-Lexikon. 2012.

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